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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.   Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, usw.)

3. Mit dem Zugriff auf die bzw. der Nutzung der Dienste erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden und stimmen ihnen verbindlich zu. Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen einverstanden sind, dürfen Sie nicht auf die Site zugreifen bzw. die Dienste nutzen. Lesen Sie diese Bedingungen bitte sorgfältig durch, bevor Sie auf unsere Site zugreifen bzw. die Dienste nutzen oder Produkte kaufen. In diesen Bedingungen erfahren Sie, wer wir sind, wie wir Produkte an Sie verkaufen, wie Sie den Kaufvertrag widerrufen können und was Sie bei Problemen tun können.

4. Sie versichern, dass Sie volljährig sind und über die rechtliche Befugnis, das Recht und die Freiheit verfügen, eine verbindliche Vereinbarung auf der Grundlage dieser Bedingungen einzugehen und die Dienste zu nutzen und Produkte zu kaufen. Wenn du minderjährig bist, benötigst du die Genehmigung deiner Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters, um die Dienste zu nutzen oder Produkte zu kaufen.

5. Das Widerrufsrecht gilt 14 Tage nach Angebotsannahme, ausgenommen Buchungen in Bezug zu BGB § 312g Abs. 2 Nr.9. Wird der Produktionsbeginn zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes binnen weniger als 15 Tage vereinbart, endet die Widerrufsfrist 24 Stunden vor Produktionsbeginn. Ein Widerruf ist ausschließlich schriftlich (formlos) geltend zu machen. 

 

II.  Urheberrecht

1.  Dem Fotografen steht das Urheberrecht an seinen Arbeiten nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.  Die vom Fotografen hergestellten Arbeiten sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3.  Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten (z.B. gewerbliche Nutzungsrechte) bedarf der besonderen Vereinbarung.

4.  Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5.  Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 

6.  Bei der Verwertung der Arbeiten kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber dieser Arbeiten genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7.  Die Raw Dateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Raw-Dateien an den Auftraggeber ist nicht möglich.

 

III.   Vergütung, Bezahlung, Stornierung Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale entsprechend dem Angebot berechnet.

Im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz werden keine MwSt. berechnet!

Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Privat-Kunden

Es wird eine Anzahlung im Sinne einer Reservierungspauschale i.d.R. 33%-50% des Gesamthonorars, sowie 100% individueller Aufwände, wie z.B. für entsprechende Arrangements vereinbart. Diese ist fristgerecht zu entrichten. Andernfalls kann der vereinbarte Termin nicht garantiert werden. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Restbetrag im Anschluss an das Shooting in bar zu entrichten. Der Gesamtbetrag kann auch vor ab (Vorkasse) entrichtet werden.

Kommt  BGB § 312g Abs. 2 Nr.9 nicht zur Anwendung gilt ein Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen.

3. Firmen-Kunden 

Wenn nicht anders vereinbart, ist der Gesamtpreis nach Auftragsabschluss nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Kalendertagen zu zahlen.

Während und nach einer Produktion mit dem Kunden oder beim Kunden vor Ort wird ein Leistungsnachweis geführt. Dieses dient der Protokollierung einer vereinbarten oder abweichenden Auftragserfüllung.

4. Stornierung/Teilstornierung/Störung der Leistungserbringung

Wird die Buchung bis 24 Stunden vor vereinbartem Auftragsbeginn vom Auftraggeber storniert, wird ein Ausfallhonorar von 50% des angebotenen Gesamtbetrages zzgl. individueller Aufwände in Rechnung gestellt. 

Wird eine Buchung in einem Zeitraum weniger als 24 Stunden vor vereinbartem Beginn der Leistungserfüllung durch den Auftraggeber storniert, wird ein Ausfallhonorar von 75% des angebotenen Gesamtbetrages zzgl. individueller Aufwände in Rechnung gestellt.

Wird ersatzweise eine weitere Buchung abgeschlossen, ist ggf. eine Verrechnung möglich.

Wird die Leistungserbringung durch gegebene, durch den Auftragnehmer nicht beeinflussbare Um- sowie Zustände, Situationen und Umgebungen (z.B. Witterung, ungeeignete Lichtverhältnisse [während Trauung in Kirche/Standesamt] gestört/negativ beeinflusst darf diese dem Auftragnehmer nicht zur Last gelegt werden.

Wird die Leistungserbringung auf Grund höherer Gewalt (z.B. Witterung, Einfluss von Behörden) oder aus Gründen die der Auftraggeber zu verantworten hat verzögert, ist diese Verzögerung als Zeitaufwand zu vereinbarten Konditionen zu berücksichtigen.

 

Kann der Auftrag auf Grund höherer Gewalt (z.B. Witterung, Einfluss von Behörden) oder aus Gründen die der Auftraggeber zu verantworten hat vor vereinbartem Auftragsbeginn oder nach Auftragsbeginn nicht erfüllt/abgeschlossen werden (Abbruch), bleibt das vereinbarte Gesamthonorar unberührt.

 

Ausgefallene Leistungen können (nach Verfügbarkeit des Auftragnehmers) zu einem alternativen Zeitpunkt zu vereinbarten Konditionen erfüllt oder in Anspruch genommen werden. Hierzu ist der entsprechende Mehraufwand auch in Bezug auf individuelle Aufwände zu berücksichtigen.

Wird der Auftragnehmer durch höherer Gewalt (z.B. Einfluss von Behörden, Krankheit) an der Durchführung seiner Leistung über einen unvertretbaren Zeitraum oder in Gänze gehindert, bleibt dem Auftraggeber das Recht, die Buchung kostenfrei zu stornieren. Eine Ersatzleistung oder ein Schadenersatz durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

Bei Nichterscheinen des Auftraggebers (15 min. nach vereinbarter Uhrzeit) behält sich der Auftragnehmer vor, den entstandenen Ausfall in Rechnung zu stellen. (75% des angebotenen Gesamtbetrages zzgl. individueller Aufwände)

5.  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Bilder Eigentum des Fotografen.

6.  Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Arbeiten gegeben, so sind Reklamationen  bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, basierend auf nicht vorher mitgeteilten Aspekten oder Ansätzen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV.  Haftung

1.  Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch haftet Er nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen nicht mit Vorsatz und grober Fahrlässigkeit herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm angefertigten und aufbewahrte Arbeiten nach acht Wochen seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

4. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

 

V.   Nebenpflichten

1.  Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 

VI.   Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. a Wird die Leistungserbringung durch gegebene, durch den Auftragnehmer nicht beeinflussbare Um- sowie Zustände, Situationen und Umgebungen (z.B. Witterung, ungeeignete Lichtverhältnisse [während Trauung in Kirche/Standesamt] gestört/negativ beeinflusst darf diese dem Auftragnehmer nicht zur Last gelegt werden.

1. b Stellt der Auftraggeber eigenen Raum (Wohnung, Geschäftsräume, Grundstück, Location) zur Erstellung von Aufnahmen zur Verfügung, trägt dieser die Verantwortung der Produktionsabläufe und des Arrangements sowie die für eine entsprechende Leistungserfüllung notwendige Um- und Zustände. Werden diese durch Dritte verzögert, gestört oder behindert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.

2. a Wird die Leistungserbringung auf Grund höherer Gewalt (z.B. Witterung, Einfluss von Behörden) oder aus Gründen die der Auftraggeber zu verantworten und die der Fotograf nicht zu vertreten hat verzögert, ist diese Verzögerung als Zeitaufwand zu vereinbarten Konditionen zu berücksichtigen.

 

2. b Kann der Auftrag auf Grund höherer Gewalt (z.B. Witterung, Einfluss von Behörden) oder aus Gründen die der Auftraggeber zu verantworten und die der Fotograf nicht zu vertrete hat vor vereinbartem Auftragsbeginn oder nach Auftragsbeginn nicht erfüllt/abgeschlossen werden (Abbruch), bleibt das vereinbarte Gesamthonorar unberührt.

2. c Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen um diese, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit oder die Zeit der Verzögerung den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

 

2. d Ausgefallene Leistungen können (nach Verfügbarkeit des Auftragnehmers) zu einem alternativen Zeitpunkt zu vereinbarten Konditionen erfüllt oder in Anspruch genommen werden. Hierzu ist der entsprechende Mehraufwand auch in Bezug auf individuelle Aufwände zu berücksichtigen.

2. e Wird der Auftragnehmer durch höherer Gewalt (z.B. Einfluss von Behörden, Krankheit) an der Durchführung seiner Leistung über einen unvertretbaren Zeitraum oder in Gänze gehindert, bleibt dem Auftraggeber das Recht, die Buchung kostenfrei zu stornieren. Eine Ersatzleistung oder ein Schadenersatz durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

3. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII.    Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Wenn nicht ausdrücklich widersprochen, darf der Auftraggeber den Firmennamen (Firmenlogo) des Auftraggebers als Referenz publizieren.

 

VIII.   Digitale Fotografie

1.  Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2.  Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

IX.   Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

5. Wird dem Fotografen vor der Auftragserfüllung keine spezielle Vorgabe zur Bildgestaltung und Bildbearbeitung entgegengebracht, obliegt diese dem Fotografen selbst.

 

X.  Nutzung und Verbreitung

1.  Die erstellten Lichtbilder werden dem Auftraggeber, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich als JPEG Datei für sieben Tage zum Download bereit gestellt. Diese sind nur, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, für die private Nutzung online und offline bestimmt. Nach Ablauf von sieben Tagen, ohne schriftlichem Wunsch nach Korrektur, werden alle auftragsbezogenen Dateien unwiderruflich vernichtet. 

2. Der Verkauf oder die gewerbliche Nutzung der erstellten Arbeiten ist zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

3.  Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4.  Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5.  Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.  Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

7.  Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

 

XI.   Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. 

Diese Datenschutzrichtlinie kann nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit überarbeitet werden. Die auf dieser Website veröffentlichte Version ist immer aktuell . Wir bitten Sie, diese Datenschutzrichtlinie regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Wenn Sie die Dienste weiter nutzen, gilt dies als Ihre Bestätigung und Zustimmung zu den Änderungen der Datenschutzrichtlinie und Ihr Einverständnis an die Bedingungen dieser Änderungen gebunden zu sein.

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